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Wohngifte
Im kleinen Rahmen werden auch Fragen rund um Wohngifte beantwortet, abgeklärt und aufgegriffen. Es werden Behörden, Gesundheitsstellen, Schulen, Ärzte und im beschränktem Mass auch Privatpersonen beraten. Es können nur gesundheitsrelevante, jedoch keine rechtlichen Anfragen bearbeitet werden.
Vorgehen bei Wohngiftabklärungen
Wohngiftanfragen werden in verschiedenen Etappen bearbeitet.
- Telefonische Auskünfte:
Der grösste Teil aller Wohngiftabklärungen kann telefonisch erledigt werden.
- Fragebogen
Führt die telefonische Anfrage zu keinem Ergebnis, wird dem Kunden ein Fragebogen zugestellt, den er vollständig ausgefüllt der Fachstelle Chemikalien zurücksenden muss. Diese wertet den Fragebogen aus und gibt die Ergebnisse dem Kunden mündlich bekannt (Schriftliche Stellungnahmen werden verrechnet.)
- Besichtigung mit Kurzmessung
In wenigen Ausnahmefällen wird der Wohngiftfall vor Ort beurteilt. Dabei können Messungen durchgeführt werden. Der Aufwand für Messungen vor Ort wird in Rechnung gestellt.
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