Logo Kanton Luzern
KANTON LUZERN
KANTONSAPOTHEKER (Die Dienststelle)
Bereich HEILMITTEL
Bereich FACHSTELLE CHEMIKALIEN
CHEMIKALIEN
-Abfall und Entsorgung
-Meldungen und Bewilligungen
-Sicherheitsdatenblatt
GEFAHRGUT
LABORANTEN
SCHULEN
WOHNGIFTE
Asbest
Lerneinheit "Asbestgefahr"
PCB
Bereich KOORDINIERTER SANITAETSDIENST (KSD)
Bereich ETHIKKOMMISSION DES KANTONS LUZERN
EXTERNE KONTAKTE
NEWS
Sitemap
OID Kanton Luzern
HOME KONTAKT LINKS DOWNLOAD STANDORT

Wohngifte

Im kleinen Rahmen werden auch Fragen rund um Wohngifte beantwortet, abgeklärt und aufgegriffen. Es werden Behörden, Gesundheitsstellen, Schulen, Ärzte und im beschränktem Mass auch Privatpersonen beraten. Es können nur gesundheitsrelevante, jedoch keine rechtlichen Anfragen bearbeitet werden.

Vorgehen bei Wohngiftabklärungen

Wohngiftanfragen werden in verschiedenen Etappen bearbeitet.

  1. Telefonische Auskünfte:
    Der grösste Teil aller Wohngiftabklärungen kann telefonisch erledigt werden.
  2. Fragebogen
    Führt die telefonische Anfrage zu keinem Ergebnis, wird dem Kunden ein Fragebogen zugestellt, den er vollständig ausgefüllt der Fachstelle Chemikalien zurücksenden muss. Diese wertet den Fragebogen aus und gibt die Ergebnisse dem Kunden mündlich bekannt (Schriftliche Stellungnahmen werden verrechnet.)
  3. Besichtigung mit Kurzmessung
    In wenigen Ausnahmefällen wird der Wohngiftfall vor Ort beurteilt. Dabei können Messungen durchgeführt werden. Der Aufwand für Messungen vor Ort wird in Rechnung gestellt.

Seite drucken Nach oben
Links und Downloads
Fragebogen Wohngifte 8.5.08 (37KB)
Merkblatt Schimmelpilz (129KB)
Wegleitung zu Feuchtigkeitsproblmen und Schimmel in Wohnräumen (BAG) 26.11. 2009 (2,4 MB)
Schimmelpilzsanierungen (SUVA) (245KB)
Merkblatt Haushaltsgifte 13.3.2008 (222KB)

Gesundheitsrisiken und Vorsorge

Weiterführende Infos zu Wohngiften (vom BAG)
Mikrowellenofen
Risikopotenzial von drahtlosen Netzwerken
WLAN